Förderung

9 Tipps, die Sie bei der Antragstellung beachten sollten!

Sehr geehrte Antragsteller, hier ein paar praktische Tipps, wie Sie Ihre Antragstellung den Anforderungen des ELER-Prozedere anpassen können. 

Diese Tipps ersetzen jedoch nicht die Maßgaben des Merkblattes, sondern sind zusätzlich zusammengestellt aus den Erfahrungen vergangener Calls.

  1. Füllen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte vollständig aus, sowohl hinsichtlich der Angaben in den Formularen, als auch hinsichtlich der beizufügenden Anlagen.
    1. Wenn Sie Verständnisfragen haben, wenden Sie sich bitte an das Netzwerk oder die Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt.
  2. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben konkret (Nr. 2. und 2.3 des Antrages).
    1. Als Anlage sollen nur Konzepte beigefügt werden, die abbilden was antragsrelevant sein soll-nicht mehr und nicht weniger.
    2. Drücken Sie sich klar und verständlich aus Benennung der konkreten Maßnahmen.
  3. Sichern Sie ab, dass Ihr konkret beschriebenes Vorhaben auch stimmig mit den beigefügten Kostenangeboten ist.
    1. Nicht so: Vorhaben: Schaffung eines soziokulturellen Treffpunktes und beigefügte Kostenangebote für Abrissarbeiten
  4. Formulieren Sie Ihr Vorhaben so, dass es nicht zu komplex wird, so dass eine Kostenplausibilisierung ermöglicht werden kann. 
  5. Wenn der Antragsteller ein Verein oder eine GbR ist, sind Satzung bzw. Gesellschaftervertrag und Nachweis Vertretungsberechtigung beizufügen.
  6. Bei Maßnahmen mit angemieteten oder gepachteten Objekten oder Grundstücken ist deren langfristige Verfügbarkeit nachzuweisen und die Sicherung der Erstattungsansprüche zu gewährleisten.
  7. Es müssen drei Angebote je Ausgabeart vorgelegt werden. 
  8. Die vorgelegten Angebote müssen vergleichbar, dürfen aber nicht alle von einem Händler sein. 
  9. Es werden nur Angebote akzeptiert, denen zu entnehmen ist, dass die Angebotsabfrage produktneutral erfolgt ist. 
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